Garantiebestimmungen / Garantieverlängerung

Garantiebestimmungen

STOBAG AG gewährleistet 2 Jahre Garantie auf alle Produkte (zusätzlich 3 Jahre auf Motoren und Steuerungen), deren Mängel nachweisbar auf Fabrikations-, Material- oder Konstruktionsfehler zurückzuführen sind. Defekte oder fehlerhafte Teile werden dem Endkunden in der Garantiezeit kostenlos durch den STOBAG AG Fachpartner nach Absprache mit STOBAG AG repariert oder ersetzt. Kosten für Aus- und Einbau, Versandkosten sowie Anfahrts- und Reisespesen werden dem Fachpartner grundsätzlich nicht ersetzt. Ersetzte Teile werden zum Eigentum der STOBAG AG und müssen aufbewahrt und auf Verlangen an STOBAG AG retourniert werden.

Grundsätzlich von den Garantieleistungen ausgeschlossen sind Schäden sowie Folgeschäden durch/an:

  • Unsachgemässe Montage und / oder unterlassene oder falsche Pflege und Wartung
  • Unsachgemässe Inbetriebnahme und Bedienung
  • Übermässige oder nicht den ausgewiesenen Leistungsklassen (gemäss Produktspezifikation Leistungs- / Konformitätserklärung nach DIN EN 13561) entsprechende Nutzung
  • Nicht zweckbestimmte Nutzung
  • Fahrlässige oder mutwillige Zerstörung
  • Unsachgemäss eingestellte oder falsch installierte Steuer- / Automatik- oder Sensoriksysteme
  • Mechanische Beschädigungen durch unsachgemässen Transport oder Lagerung
  • Durch Dritte ausgeführte, nicht mit STOBAG AG abgesprochene Reparaturen
  • Verwendung von Fremdkomponenten oder Modifikationen am Produkt ohne Zustimmung des Herstellers
  • Äussere Einflüsse wie Feuer, Wasser, Laugen, Regen, Schnee, Sturm, überhöhte Windbelastung oder sonstige höhere Gewalt
  • Knickfalten, Weissbruch (helle, bei der Verarbeitung entstehende Streifen) und Welligkeiten, die den Wert und die Gebrauchstauglichkeit von Markisentüchern nicht reduzieren
  • Verschleiss
  • Glaselementen, Beleuchtungssystemen (inklusive Elektrokomponenten und Leuchtmittel), Batterien sowie Komponenten, die der normalen Abnutzung unterliegen (z.B. Tuch)
  • Für konfektionierte Markisentücher gelten die ITRS-Richtlinien.